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FAQs zu den Studienplänen Telematik

Version 1.4.1 ( letzte Änderung 2009-01-18 ) mehr ]

Der Inhalt dieser FAQ bezieht sich auf unseren momentanen Wissensstand. Wir arbeiten laufend daran, fehlende Antworten zu finden bzw. weitere FAQ hinzuzufügen.

Allgemeines

FAQ 1.1: Wohin kann ich mich wenden, wenn meine Frage hier nicht beantwortet wird oder wenn ich noch weitere Fragen zu den Studienplänen habe? [ Antwort ]

FAQ 1.2: Was heißt immanenter Prüfungscharakter (ip)? [ Antwort ]

FAQ 1.3: Was ist eine VU (Vorlesung mit Übung)? [ Antwort ]

FAQ 1.4: Was sind Freie Wahllehrveranstaltungen? [ Antwort ]

FAQ 1.5: Was sind empfohlene Freie Wahllehrveranstaltungen? [ Antwort ]

FAQ 1.6: Was sind Freifächer? [ Antwort ]

FAQ 1.7: Was sind Freie Wahlfächer? [ Antwort ]

FAQ 1.8: Was sind empfohlene Freie Wahlfächer? [ Antwort ]

FAQ 1.9: Sind Anerkennungen von Prüfungen aus anderen Studienrichtungen (z.B. Elektrotechnik) möglich? [ Antwort ]

FAQ 1.10: Ich habe eine Lehrveranstaltung für Telematik in einem anderen Studium abgelegt. Was muß ich tun, damit ich sie im Telematik-Studium verwenden kann? [ Antwort ]

FAQ 1.11: Wann kann ich zwischen zwei verschiedenen Studienplänen wechseln? [ Antwort ]

FAQ 1.12: Wieviele Prüfungsantritte habe ich? [ Antwort ]

FAQ 1.13: Wann ist ein Prüfungsantritt kommissionell abzuhalten? [ Antwort ]

FAQ 1.14: Worauf muss ich beim Umstieg vom Bachelorstudium auf das Masterstudium achten? [ Antwort ]

Beihilfen

FAQ 2.1:  Wie lange können Studierende, die ihr Studium im Wintersemester 2008/09 begonnen haben, Studienbeihilfe (Stipendium) beziehen?  [ Antwort ]

FAQ 2.2:  Wie lange können Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2008/09 begonnen haben, Studienbeihilfe (Stipendium) beziehen?  [ Antwort ]

FAQ 2.3:  Wie lange können Studierende im Bachelorstudium Familienbeihilfe beziehen?  [ Antwort ]

FAQ 2.4:  Unter welchen Umständen habe ich im Masterstudium Anspruch auf Familienbeihilfe?  [ Antwort ]

FAQ 2.5:  Unter welchen Umständen habe ich im Masterstudium Anspruch auf Studienbeihilfe (Stipendium)?  [ Antwort ]

Auslaufen des Bachelorstudiums 2004

FAQ 3.1: Was passiert mit mir, wenn ich in diesem Studienplan bin? [ Antwort ]

FAQ 3.2: Wieso läuft der Studienplan aus? [ Antwort ]

FAQ 3.3: Was muss ich bei der Umstellung beachten? [ Antwort ]

FAQ 3.4: Was hat sich sonst noch geändert? [ Antwort ]

FAQ 3.5: Welche LVen muss ich absolvieren, um einen Abschluss zu erhalten? [ Antwort ]

FAQ 3.6: Welche Auswirkungen hat die Umstellung auf die Familienbeihilfe? [ Antwort ]

Bachelorstudium Änderungen 2008

FAQ 4.1: Welche Änderungen gibt es zur Fassung 2007? [ Antwort ]

FAQ 4.2: Für wen gilt der Studienplan in dieser Fassung? [ Antwort ]

FAQ 4.3: Warum wurden die Übergangsbestimmungen für das Diplomstudium aus dem Studienplan gestrichen? [ Antwort ]

Bachelorstudium Änderungen 2007

FAQ 5.1: Welche Änderungen gibt es zur Fassung 2005? [ Antwort ]

FAQ 5.2: Warum heißt das Studium jetzt Bachelorstudium? [ Antwort ]

FAQ 5.3: Wieviele freie Wahllehrveranstaltungen muß ich nun absolvieren? [ Antwort ]

FAQ 5.4: Wann gilt die Anerkennungsliste für mich? [ Antwort ]

FAQ 5.5: Wo finde ich diese Anerkennungsliste? [ Antwort ]

FAQ 5.6: Welche Anrechnung gilt für mich? Die LV "Analysis T2" steht zweimal in der Anerkennungsliste? [ Antwort ]

FAQ 5.7: Wann gilt die Äquivalenzliste für mich? [ Antwort ]

FAQ 5.8: Ich will im alten Studienplan bleiben, welchen LVen muß ich absolvieren? [ Antwort ]

Bakkalaureatstudium Änderungen 2005

FAQ 6.1: Welche Änderung gab es zur Fassung 2002? [ Antwort ]

FAQ 6.2: Was ist das Orientierungsjahr? [ Antwort ]

FAQ 6.3: Sind die Freien Wahllehrveranstaltungen dem 1.Studienabschnitt zugeordnet? [ Antwort ]

FAQ 6.4: Welche Vorteile ergeben sich für mich aus dem Orientierungsjahr? [ Antwort ]

FAQ 6.5: Was passiert wenn ich das Orientierungsjahr nicht rechtzeitig abschließe? [ Antwort ]

Bakkalaureatstudium Änderungen 2002

FAQ 7.1: Welche Änderung gab es zur Fassung 2001? [ Antwort ]

Bakkalaureatstudium Fassung 2001

FAQ 8.1: Was ist ein Bakkalaureatsstudium? [ Antwort ]

FAQ 8.2: Was ist ein Bachelor der Telematik? [ Antwort ]

FAQ 8.3: Wie sieht der Abschluss des Bachelorstudiums aus? [ Antwort ]

FAQ 8.4: Wieviele ECTS-Anrechungspunkte/SSt. an Freien Wahllehrveranstaltungen muß ich absolvieren, um den Bachelor abschließen zu können? [ Antwort ]

FAQ 8.5: Was passiert bei einem Aufschub der Wehrpflicht wenn man den Bachelor abgeschlossen hat? [ Antwort ]

FAQ 8.6: Ich habe mein Bachelorstudium abgeschlossen, nächstes Semester beginne ich das Masterstudium. Was muß ich beachten? [ Antwort ]

Masterstudium Änderungen 2008

FAQ 9.1:  Welche Änderung gab es zur Fassung 2006?  [ Antwort ]

FAQ 9.2: Ich habe ein anderes Bachelorstudium als den Bachelor Telematik abgeschlossen und möchte nun das Masterstudium Telematik beginnen. Was muß ich tun? [ Antwort ]

FAQ 9.3: Zählen Seminare zur Ausgewogenheit von praxisorientierten Arbeiten? [ Antwort ]

10 Masterstudium Änderungen 2006

FAQ 10.1: Warum heißt das Studium jetzt Masterstudium? [ Antwort ]

FAQ 10.2: Was ist das Wahlfach? [ Antwort ]

FAQ 10.3: Was ist die Masterarbeit? [ Antwort ]

FAQ 10.4: Brauche ich einen Mentor/eine Mentorin? [ Antwort ]

FAQ 10.5: Warum muß ich mir einen Mentor/eine Mentorin suchen? [ Antwort ]

FAQ 10.6: Was sind Kernlehrveranstaltungen (Kern-LV)? [ Antwort ]

FAQ 10.7: Was sind Wahlkernlehrveranstaltungen (Wahl-Kern-LV)? [ Antwort ]

FAQ 10.8: Ich habe eine Kernlehrveranstaltung versehentlich bereits im Bachelor als Freie Wahllehrveranstaltung verwendet. Kann ich das Fach jetzt noch machen und was muß ich dafür tun? [ Antwort ]

FAQ 10.9: Die Kernlehrveranstaltungen meiner zwei Fächer überschneiden sich. Was muß ich tun? [ Antwort ]

FAQ 10.10: Die Kernlehrveranstaltungen meiner Fächer werden nur zweijährig angeboten. Kann man dagegen was machen?  [ Antwort ]

FAQ 10.11: Ich möchte ein vorgeschlagenes Fach studieren, aber ich will auf keinen Fall die darin definierten Kernlehrveranstaltungen absolvieren. Was kann ich machen? [ Antwort ]

FAQ 10.12: Zählen Seminare zur Ausgewogenheit von praxisorientierten Arbeiten? [ Antwort ]

FAQ 10.13: Wieviele Seminar/Projekte zählen zur Ausgewogenheit von praxisorientierten Arbeiten?  [ Antwort ]

11 Magisterstudium Fassung 2001

FAQ 11.1: Ist der verliehene akademische Grad des Magisterstudiums weiterhin "Diplom-Ingenieurin" bzw. "Diplom-Ingenieur"? [ Antwort ]

FAQ 11.2: Was ist ein Fach? [ Antwort ]

FAQ 11.3: Was ist ein vorgeschlagenes Fach? [ Antwort ]

FAQ 11.4: Was ein Wahlfachkatalog? [ Antwort ]

FAQ 11.5: Was ist das erste Fach? [ Antwort ]

FAQ 11.6: Was ist das zweite Fach? [ Antwort ]

FAQ 11.7: Wann und wie muß ich mein erstes und zweites Fach im Masterstudium bekannt geben? [ Antwort ]

FAQ 11.8: Ist es erforderlich bei der Auswahl der Fächer des Masterstudiums eines der mit "i" und eines der mit "it" gekennzeichneten zu wählen, oder können es auch zwei mit der gleichen Kennzeichnung sein? [ Antwort ]

FAQ 11.9: Was sind Wahlfächer? [ Antwort ]

FAQ 11.10: Welche Lehrveranstaltungen gehören zum Wahlfach? [ Antwort ]

FAQ 11.11: Was ist eine individuelle Fachzusammenstellung? [ Antwort ]

FAQ 11.12: Was ist ein individuelles Fach? [ Antwort ]

FAQ 11.13: Was ist das Studienprogramm? [ Antwort ]

FAQ 11.14: Was ist das individuelle Studienprogramm? [ Antwort ]

FAQ 11.15: Was ist die Magisterarbeit? [ Antwort ]

FAQ 11.16: Dürfen bei der Abschluß- oder Diplomprüfung alle Prüfer vom selben Institut sein? [ Antwort ]

FAQ 11.17: Was bedeutet die Ausgewogenheit im Masterstudium? [ Antwort ]

FAQ 11.18: Muß ich eine bestimmte Anzahl von Vorlesungen bzw. Übungen besuchen? [ Antwort ]

FAQ 11.19: Wieviele ECTS-Anrechungspunkte an VOs brauche ich jetzt mindestens um das Studium abschließen zu können?  [ Antwort ]

FAQ 11.20: Zählen die Seminare zur Ausgewogenheit von praxisorientierten Arbeiten? [ Antwort ]

FAQ 11.21: Ich möchte meine Masterarbeit weder dem ersten noch dem zweiten Fach zuordnen. Was muß ich beachten? [ Antwort ]

FAQ 11.22: Kann man im Masterstudium auch Lehrveranstaltungen machen, die in keinem der vorgeschlagenen Fächer enthalten sind? [ Antwort ]

FAQ 11.23: Was ist ein Mentor/eine Mentorin? [ Antwort ]

FAQ 11.24: Brauche ich einen Mentor/eine Mentorin? [ Antwort ]

FAQ 11.25: Wie komme ich zu einem Mentor/einer Mentorin? [ Antwort ]

FAQ 11.26: Für das Masterstudium benötige ich 56 SSt. und 120 ECTS-Anrechungspunkte. Was passiert, wenn ich mehr gemacht habe? [ Antwort ]

FAQ 11.27: Welche Note stehen im Abschlußzeugnis? [ Antwort ]

FAQ 11.28: Wann schließe ich das Studium mit einer Auszeichnung ab? [ Antwort ]

FAQ 11.29: Wie funktioniert das Ändern des Titels der Masterarbeit? [ Antwort ]

12 Diplomstudium Fassung 1997

FAQ 12.1: Was ist die Diplomarbeit? [ Antwort ]

FAQ 12.2: Welche Regelungen gibt es für den Übertritt vom Diplomstudium Telematik in das Bachelorstudium Telematik? [ Antwort ]

FAQ 12.3: Wie kann ich mir den Bachelor anrechnen lassen? [ Antwort ]

FAQ 12.4: Was kann ich machen, wenn ich den ersten Abschnitt noch nicht beendet habe aber trotzdem ins Bachelorstudium wechseln will. Wie werden meine bisherigen LVs anerkannt? [ Antwort ]

FAQ 12.5: Was passiert mit überzähligen Stunden bei Anrechnung des Bachelors? [ Antwort ]

FAQ 12.6: Was mache ich mit bereits absolvierten Fächern? [ Antwort ]

FAQ 12.7: Im Diplomstudium habe ich bei einer Pflicht VO+KU/RU/UE nur den Teil absolviert, der auch im Bachelor Pflicht ist. Bekomme ich die VO im Bachelor voll angerechnet oder muß ich vor Umstieg auch die KU/RU/UE absolvieren um die VO/VU zu bekommen? [ Antwort ]

FAQ 12.8: Die Stundenanzahl der Fächer auf der Äquivalenzliste ist für Diplomstudienplan und den Bachelor- und Masterstudienplan unterschiedlich. Welche Stunden bekomme ich jetzt ? [ Antwort ]

FAQ 12.9: Im Masterstudienplan muß man ein Seminar/Projekt im Ausmaß von 10 ECTS-Anrechungspunkte absolvieren. Die Seminar/Projekte im Diplomstudienplan haben aber nur 9 ECTS-Anrechungspunkte. Wie wird das gehandhabt? [ Antwort ]

FAQ 12.10: Kann ich Wahllehrveranstaltungen, die mir nach dem Übertritt übrigbleiben, für eine individuelle Fachzusammenstellung verwenden?  [ Antwort ]

FAQ 12.11: Wie lange ist die Äquivalenzliste gültig? [ Antwort ]

FAQ 12.12: Kann die Diplomarbeit als Masterarbeit angerechnet werden? [ Antwort ]

FAQ 12.13: Wie lange bekomme ich Familienbeihilfe, wenn ich in den Bachelor wechsle? [ Antwort ]

FAQ 12.14: Kann man "Einführung in die Telematik" statt "Halbleiterphysik" machen? [ Antwort ]

Antworten

Allgemeines

FAQ 1.1:

F:  Wohin kann ich mich wenden, wenn meine Frage hier nicht beantwortet wird oder wenn ich noch weitere Fragen zu den Studienplänen habe?
A:  Du hast mehrere Möglichkeiten: Entweder du kommst direkt bei der [ Basisgruppe Telematik ] vorbei, oder du besuchst eines unserer wöchentlichen [ Treffen ] . Als letzte Möglichkeit gibt es noch die [ Newsgroup ] . [zurück ]

FAQ 1.2:

F:  Was heißt immanenter Prüfungscharakter (ip)?
A:  Immanenter Prüfungscharakter bedeutet, daß die Note für eine Lehrveranstaltung nicht in einer einzelnen Endprüfung ermittelt wird, sondern durch mehrere Teilprüfungen im Laufe des Semesters oder auch durch laufende Mitarbeit (z.B.: Hausübungen). LVen mit immanentem Prüfungscharakter sind VU, UE, KU, LU, SE, PR, SP. [zurück ]

FAQ 1.3:

F:  Was ist eine VU (Vorlesung mit Übung)?
A:  Das ist eine Vorlesung mit einer integrierten Übung. VUs haben immanenten Prüfungscharakter. [zurück ]

FAQ 1.4:

F:  Was sind Freie Wahllehrveranstaltungen?
A:  Freie Wahllehrveranstaltungen bieten die Möglichkeit zu einer individuellen Schwerpunktsetzung oder Weiterbildung im Studium. Persönliche Interessen können so ins Regelstudium eingebunden werden. Die Freien Wahllehrveranstaltungen können gemäß § 59 Abs. 1 Z 3 UG 2002 frei aus dem Lehrangebot der Universität der Zulassung oder einer beliebigen anderen Universität gewählt werden. Jedoch müssen die in den Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen für eine LV erfüllt werden. Eine andere Universität kann auch eine anerkannte ausländische Universität sein. [zurück ]

FAQ 1.5:

F:  Was sind empfohlene Freie Wahllehrveranstaltungen?
A:  Eine Empfehlung der Arbeitsgruppe Studienkommision Telematik für die Wahl der Freien Wahllehrveranstaltungen. Diese Empfehlung ist in keinster Weise bindend.
Auch von der Basisgruppe Telematik gibt es [ hier ] Empfehlungen. [zurück ]

FAQ 1.6:

F:  Was sind Freifächer?
A:  Eine (sehr) alte Bezeichnung für Freie Wahllehrveranstaltungen. [zurück ]

FAQ 1.7:

F:  Was sind Freie Wahlfächer?
A:  Eine an der TU Graz veraltete Bezeichnung für Freie Wahllehrveranstaltungen. Diese Bezeichnung ist auf anderen Universitäten noch üblich. [zurück ]

FAQ 1.8:

F:  Was sind empfohlene Freie Wahlfächer?
A:  Eine an der TU Graz veraltete Bezeichnung für empfohlene Freie Wahllehrveranstaltungen. Auch diese Bezeichnung ist noch auf anderen Universitäten in Verwendung. [zurück ]

FAQ 1.9:

F:  Sind Anerkennungen von Prüfungen aus anderen Studienrichtungen (z.B. Elektrotechnik) möglich?
A:  Lehrveranstaltungen, die bezüglich Titel, Typ, Anzahl der ECTS-Anrechungspunkte und Semesterstundenanzahl übereinstimmen, werden automatisch anerkannt. Du mußt dafür im TUGonline die Anerkennung eintragen (Siehe nächste Frage).
Für Lehrveranstaltungen mit Unterschieden in den oben genannten Punkten gibt es in den entsprechenden Studienplänen Äquivalenzlisten. Steht eine Lehrveranstaltung in so einer Liste wird die Anerkennung automatisch durchgeführt.
Beim Umstieg zwischen verschiedenen Studienplänen gibt es in den Studienplänen Anerkennungslisten. Diese Anerkennungen gelten nur zum Zeitpunkt des Umstieges und verlieren nach dem Umstieg die Gültigkeit und werden ebenfalls automatisch durchgeführt.
Steht eine Lehrveranstaltung nicht in der Äquivalenzliste kann der Studiendekan in Rücksprache mit der für die Lehrveranstaltung zuständigen Person eine Anerkennung vornehmen. Diese Anerkennung muß per Formular im Dekanat beantragt werden (Siehe [ hier ] ). [zurück ]

FAQ 1.10:

F:  Ich habe eine Lehrveranstaltung für Telematik in einem anderen Studium abgelegt. Was muß ich tun, damit ich sie im Telematik-Studium verwenden kann?
A:  Du hast das Recht, daß du die Lehrveranstaltung im Telematik-Studium verwenden kannst. Dazu mußt du im TUGonline eine Anerkennung eintragen. In der Visitenkarte "Anerkennung / Zeugnisnachtrag", "Neue Anerkennung", das Studium auswählen für das die Lehrveranstaltung anerkannt werden soll, als Typ "allgemeine Anerkennung" und bei Datum das Datum, mit dem die Anerkennung wirksam werden soll, eintragen. Anschließend bei der Anerkennung pro Lehrveranstaltung eine "Neue Position" hinzufügen und die betreffenden Lehrveranstaltungen eintragen. Danach die Positionen bestätigen. Abschließend bestätigt [ Frau Birkner ] die Anerkennung. [zurück ]

FAQ 1.11:

F:  Wann kann ich zwischen zwei verschiedenen Studienplänen wechseln?
A:  Nur während den Inskriptionszeiten. Zum Wechsel zwischen zwei Studienplänen ist eine schriftliche unwiderrufliche Erklärung an das Studienservice zu richten. [zurück ]

FAQ 1.12:

F:  Wieviele Prüfungsantritte habe ich?
A:  Du kannst negative Prüfungen an der TU Graz 4 mal wiederholen. Anders ausgedrückt kannst du zu einer Prüfung 5 mal antreten. Die Prüfungsantritte werden für alle Studienrichtungen an der TU Graz zusammenaddiert.
Erfolgte allerdings der erste (negative) Prüfungsantritt am oder vor dem 1. Oktober 2004, dann werden die Antritte für jede Studienrichtung extra gezählt, und du kannst die Prüfung für jedes Studium viermal ablegen, beziehungsweise dreimal wiederholen. Beim Ablegen einer Prüfung in einer anderen Studienrichtung mußt du aber die Prüfungsvoraussetzungen (z.B.: Orientierungsjahr) des jeweiligen Studienplanes erfüllen. [zurück ]

FAQ 1.13:

F:  Wann ist ein Prüfungsantritt kommissionell abzuhalten?
A:  Es gibt nur für Prüfungen, die in einem Durchgang abgehalten werden, kommissionelle Prüfungen. Für Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter (Übungen, Labore) gibt es keine kommissionellen Prüfungen. Der 4. und der 5. Antritt zu (die 3. und 4. Wiederholung) einer Prüfung hat auf jeden Fall kommissionell stattzufinden. Auf schriftlichen Wunsch des Kanditaten kann auch der 3. Antritt (die 2. Wiederholung) kommissionell abgehalten werden. [zurück ]

FAQ 1.14:

F:  Worauf muss ich beim Umstieg vom Bachelorstudium auf das Masterstudium achten?
A:  Falls du nur ein Studium inskribiert bist, dann gilt für dich folgendes: Nach Abschluß der letzten Prüfung bist du kein Student/keine Studentin mehr! Alle Prüfungen/Lehrveranstaltungen, die du danach bis zur Inskription des Masterstudiums abschließt, sind nichtig!
Um dies zu verhindern empfehlen wir dir, ein Zweitstudium zu inskribieren und alle Prüfungen, die du nicht mehr für das Bachelorstudium verwenden möchtest im Zweitstudium abzulegen. Das Zweitstudium soll zum ersten Studium möglichst fachfremd sein (für Telematik zum Beispiel Technische Physik oder Bauingenieurwissenschaften).
Dann müssen die Lehrveranstaltungen nach Inskription des Masterstudiums nur noch auf das neue Studium anerkannt werden. [zurück ]

Beihilfen

FAQ 2.1:

F:  Wie lange können Studierende, die ihr Studium im Wintersemester 2008/09 begonnen haben, Studienbeihilfe (Stipendium) beziehen?
A:  Du hast im Bachelorstudium 6 + 1 Semester lang Anspruch auf Stipendium. Hier mußt du nach dem ersten Studienjahr 14 SSt oder 30 ECTS-Anrechungspunkte nachweisen, damit du die Beihilfe weiterhin bekommst. Nach dem 6. Semester mußt du 90 ECTS-Anrechungspunkte oder 42 SSt nachweisen, damit du weiterhin Anspruch auf Stipendium hast.
Die Studienabschnitte im Bachelorstudium haben keinen Einfluß auf den Bezug von Beihilfen! [zurück ]

FAQ 2.2:

F:  Wie lange können Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2008/09 begonnen haben, Studienbeihilfe (Stipendium) beziehen?
A:  Du hast im ersten Studienabschnitt 2 + 1 Semester lang Anspruch auf Stipendium. Hier mußt du nach dem ersten Studienjahr 14 SSt oder 30 ECTS-Anrechungspunkte nachweisen, damit du die Beihilfe weiterhin bekommst. Nach den 2 + 1 Semestern mußt du den ersten Studienabschnitt (Orientierungsjahr) abgeschlossen haben. Danach hast du wieder 4 + 1 Semester Anspruch auf Stipendium. Solltest du mit dem ersten Abschnitt schneller gewesen sein, so kannst das überzählige Semester mitnehmen, der Anspruch verlängert sich um ein Semester.
Solltest du den ersten Abschnitt nicht nach 3 Semestern abschließen können, so bekommst du erst wieder Stipendium, wenn du den Abschnitt abschließen kannst. Der Nachweis nach 6 Semestern entfällt. [zurück ]

FAQ 2.3:

F:  Wie lange können Studierende im Bachelorstudium Familienbeihilfe beziehen?
A:  Du kannst für das Bachelorstudium 6 + 2 Semester lang Familienbeihilfe beziehen. Nach dem ersten Studienjahr mußt du, um die Beihilfe weiterhin zu bekommen, 8 SSt oder 16 ECTS-Anrechungspunkte an absolvierten Lehrveranstaltungen nachweisen.
Typischerweise verlangen die Finanzämter ab dem 6. Semester wieder einen Leistungnachweis von 8 SSt oder 16 ECTS-Anrechungspunkte, die man im letzten Studienjahr absolviert haben muß.
Die Studienabschnitte im Bachelorstudium haben keinen Einfluß auf den Bezug von Beihilfen! [zurück ]

FAQ 2.4:

F:  Unter welchen Umständen habe ich im Masterstudium Anspruch auf Familienbeihilfe?
A:  Du mußt jünger als 26 bzw. 27 (bei geleistetem Präsenz- bzw. Zivildienst) sein. [zurück ]

FAQ 2.5:

F:  Unter welchen Umständen habe ich im Masterstudium Anspruch auf Studienbeihilfe (Stipendium)?
A:  Du mußt bei der Inskription zum Master jünger als 35 Jahre sein und bei der Inskription zum Bachelor jünger als 30 Jahre gewesen sein.
Der positive Abschluß des Bachelors innerhalb von maximal 9 Semestern ist Voraussetzung. Kannst du den Bachelor nicht innerhalb dieser Frist abschließen, verlierst du jeden Anspruch auf Studienbeihilfe im Masterstudium. Weiters muß das Masterstudium innerhalb von 24 Monaten nach Abschluß des Bachelors begonnen werden (Stichtag ist die letzten Prüfung im Bachelor). [zurück ]

Auslaufen des Bachelorstudiums 2004

FAQ 3.1:

F:  Was passiert mit mir, wenn ich in diesem Studienplan bin?
A:  Der Studienplan läuft mit Ende des Wintersemesters 2008 aus. Dann gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder du schließt dein Bachelor-Studium vorher ab oder du wirst automatisch dem neuen (08U) Studienplan unterstellt [zurück ]

FAQ 3.2:

F:  Wieso läuft der Studienplan aus?
A:  Mit Wintersemester 2005 wurde ein neuer Studienplan eingeführt, dabei hat es sich um eine "große Änderung" gehandelt - somit haben alle, die im 04U studiert haben 6 + 1 Semester Zeit bekommen, in "ihrem" Plan fertig zu studieren. Diese Frist läuft jetzt aus. [zurück ]

FAQ 3.3:

F:  Was muss ich bei der Umstellung beachten?
A:  Der neue Studienplan enthält das "Orientierungsjahr" - siehe [ FAQ 6.2 ] - das heißt, solltest du die Lehrveranstaltungen aus dem OJ nicht absolviert haben, darfst du keine VO-Prüfungen ab dem 3. Semester und überhaupt keine LVs ab dem 4. Semester mehr absolvieren. Umgehen kann man das durch das Inskribieren eines Zweitstudiums, in dessen Studienplan die gewünschten Lehrveranstaltungen nicht enthalten sind. Zu beachten ist auch, dass sich das erste Semester im Studienplan geändert hat (z.B.: statt Physik ist jetzt LinAlg im 1. Semester). [zurück ]

FAQ 3.4:

F:  Was hat sich sonst noch geändert?
A:  Du brauchst nicht mehr 13 Stunden freie Wahl-LVs sondern nur 9 und der Titel, den du mit dem Abschluss erhältst ist nicht mehr "Bakk. techn." sondern "BSc". [zurück ]

FAQ 3.5:

F:  Welche LVen muss ich absolvieren, um einen Abschluss zu erhalten?
A:  Alle LVen, die man nach dem alten Studienplan absolviert hat, werden anerkannt. Die genauen Regelungen kann man den Äquivalenzlisten aus den Studienplänen 05U und 08U entnehmen. Wenn Unklarheiten bestehen, solltest du zu einem Gespräch in die Basisgruppe kommen. [zurück ]

FAQ 3.6:

F:  Welche Auswirkungen hat die Umstellung auf die Familienbeihilfe?
A:  Auf die Familienbeihilfe ergeben sich keine Auswirkungen. Wenn man nach altem Studienplan im Sommersemester noch anspruchsberechtigt ist, ist man das auch mit dem neue Studienplan. Eine Berücksichtigung von Abschnitten gibt es seit heuer nicht mehr. [zurück ]

Bachelorstudium Änderungen 2008

FAQ 4.1:

F:  Welche Änderungen gibt es zur Fassung 2007?
A:  Die Änderungen sind detailliert unter [ Änderungen Bachelor 2008 ] beschrieben. [zurück ]

FAQ 4.2:

F:  Für wen gilt der Studienplan in dieser Fassung?
A:  Der Studienplan gilt für alle Studierenden, die dem Studienplan in der Fassung 2007 unterstellt sind, automatisch ab dem 1.10.2008. [zurück ]

FAQ 4.3:

F:  Warum wurden die Übergangsbestimmungen für das Diplomstudium aus dem Studienplan gestrichen?
A:  Das Diplomstudium ist nur mehr bis zum 30.09.2008 studierbar. Mit diesem Tag werden alle Diplomstudierenden auf den Bachelor zwangsumgestellt. An diesem Tag gilt aber noch die Fassung 2007 des Studienplanes, in der die Übergangsbestimmungen noch enthalten sind. In der Fassung 2008 sind sie daher nicht mehr notwendig. [zurück ]

Bachelorstudium Änderungen 2007

FAQ 5.1:

F:  Welche Änderungen gibt es zur Fassung 2005?
A:  Die Änderungen sind detailliert unter [ Änderungen Bachelor 2007 ] beschrieben. [zurück ]

FAQ 5.2:

F:  Warum heißt das Studium jetzt Bachelorstudium?
A:  Durch eine parlamentarische Gesetzesänderung heißen nun alle Studien in Österreich Bachelorstudium und nicht mehr Bakkalaureatsstudium. Auch der Titel, mit dem du das Studium abschließt, hat sich geändert. Du bekommst nun den Titel "Bachelor of Science" (BSc) verliehen, nicht mehr den "Bakkalaureus der Technik" (Bakk. techn.). [zurück ]

FAQ 5.3:

F:  Wieviele freie Wahllehrveranstaltungen muß ich nun absolvieren?
A:  Du mußt 9 SSt. freie Wahllehrveranstaltungen absolvieren. Diese werden dann auf 9 ECTS-Anrechungspunkte umgerechnet. Wie auch im Master ist nun im Bachelor der Umrechnungsfaktor (endlich) 1. [zurück ]

FAQ 5.4:

F:  Wann gilt die Anerkennungsliste für mich?
A:  Die Anerkennungsliste gilt nur beim Umstieg. Wenn du zum Umstiegszeitpunkt die Lehrveranstaltung(en) in der Spalte "Lehrveranstaltung Alt" schon hast, dann bekommst du die Lehrveranstaltung(en) in der Spalte "Lehrveranstaltung Neu" anerkannt. Diese gelten dann als absolviert. [zurück ]

FAQ 5.5:

F:  Wo finde ich diese Anerkennungsliste?
A:  Die Anerkennungsliste steht im [ Studienplan ] im Anhang Teil 1 (Seite 9). [zurück ]

FAQ 5.6:

F:  Welche Anrechnung gilt für mich? Die LV "Analysis T2" steht zweimal in der Anerkennungsliste?
A:  Für den Fall, daß du die LV "Control Systems 1, VO" schon hast, kannst du dir die Anerkennung aussuchen. Entweder du läßt dir für "Analysis T2, 5VU" "Analysis T2, 4VU" und "Einführung in die Informationssicherheit" anerkennen, oder du läßt dir "Analysis T2, 4VU" und "Control Systems 1, 1 UE" anerkennen. Hast du die Vorlesungsprüfung aus "Control Systems 1" noch nicht, dann mußt du die erste Anerkennung wählen und bekommst "Control Systems 1, 1 UE" im Rahmen der Vorlesung "Control Systems 1". [zurück ]

FAQ 5.7:

F:  Wann gilt die Äquivalenzliste für mich?
A:  Die Äquivalenzliste gilt immer. Diese Äquivalenzen sind auch der einzige Weg wie du den alten Studienplan noch abschließen kannst, weil viele der veränderten Lehrveranstaltungen nicht mehr in der alten Version angeboten werden. [zurück ]

FAQ 5.8:

F:  Ich will im alten Studienplan bleiben, welchen LVen muß ich absolvieren?
A:  Grundsätzlich die Lehrveranstaltungen aus dem alten Studienplan. Nun kann es aber passieren, daß diese nicht mehr angeboten werden. Dann mußt du die dazu äquivalenten Lehrveranstaltungen machen. Die Äquivalenzen findest du im Studienplan, Teil 1 des Anhanges (Seite 10). [zurück ]

Bakkalaureatstudium Änderungen 2005

FAQ 6.1:

F:  Welche Änderung gab es zur Fassung 2002?
A:  [ Änderungen des Studienplan Bakkalaureat Telematik WS 2005/2006 ] [zurück ]

FAQ 6.2:

F:  Was ist das Orientierungsjahr?
A:  Der 1. Studienabschnitt (Orientierungsjahr) umfasst alle Lehrveranstaltungen des 1. und 2. Semesters des Bachelorstudiums der Telematik mit Ausnahme von "Rechnerorganisation, KU" und "Softwareentwicklung Praktikum, VU". Der Abschnitt soll für das Studium orientierend und beschreibend wirken. [zurück ]

FAQ 6.3:

F:  Sind die Freien Wahllehrveranstaltungen dem 1.Studienabschnitt zugeordnet?
A:  Nein, die Freien Wahllehrveranstaltungen sind keinem Studienabschnitt zugeordnet, und gehören somit auch nicht zum Orientierungsjahr. [zurück ]

FAQ 6.4:

F:  Welche Vorteile ergeben sich für mich aus dem Orientierungsjahr?
A:  Das Orientierungsjahr wurde bei uns als erster Studienabschnitt umgesetzt. Die Definition "Studienabschnitt" ist zwar im UG02 nicht mehr vorhanden, sehr wohl aber im aktuellen Beihilfengesetz. Daraus lässt sich ein zusätzliches Toleranzsemester für die Studienbeihilfe ableiten. Das heißt du hast maximal 3 + 5 Semester Anspruch auf Beihilfen. [zurück ]

FAQ 6.5:

F:  Was passiert wenn ich das Orientierungsjahr nicht rechtzeitig abschließe?
A:  Dann darfst du keine Prüfungen aus Vorlesungen vom 3. bis 6. Semester des Bachelorstudiums Telematik ablegen. Sowie keine Übungen, Labore oder Vorlesungen mit Übungen (VU) des 4. bis 6. Semesters des Bachelors beginnen. Du kannst jedoch normale Lehrveranstaltungen besuchen und Freie Wahllehrveranstaltungen absolvieren. [zurück ]

Bakkalaureatstudium Änderungen 2002

FAQ 7.1:

F:  Welche Änderung gab es zur Fassung 2001?
A:  [ Änderungen des Studienplan Bakkalaureat Telematik WS 2002/2003 ] [zurück ]

Bakkalaureatstudium Fassung 2001

FAQ 8.1:

F:  Was ist ein Bakkalaureatsstudium?
A:  In der überwiegenden Zahl der europäischen Länder führt der erste Universitätsabschluss zum akademischen Grad Bakkalaureus/Bachelor.
Er ist damit Teil der Dreistufigkeit der Hochschulausbildung, welche im Rahmen des Bologna-Prozesses europaweit umgesetzt werden soll. Es soll damit ein System europaweit vergleichbarer Abschlüsse geschaffen werden. Man erhofft sich dadurch auch die Beschäftigungsfähigkeit der AbsolventInnen zu verbessern. Siehe dazu auch den Eintrag in der [ Wikipedia ] [zurück ]

FAQ 8.2:

F:  Was ist ein Bachelor der Telematik?
A:  Das Tätigkeitsfeld von Personen mit einem Bachelorabschluß in Telematik umfasst die Unterstützung beim Modellieren, Entwerfen, Implementieren und Beurteilen komplexer Hard- und Softwaresysteme im Bereich der Informationstechnologie und Telekommunikation, und insbesondere auch bei ihrem Betrieb und ihrer Anwendung. Der Bachelor dient als Technologie-Basis für den Eintritt in das komplexe und weitläufige Gebiet der Informationstechnologien, und zwar ganz besonders auch dann, wenn die Berufsorientierung nicht auf die Technik, sondern auf die Anwendung zielt. Siehe dazu auch [ Anhang C zum Studienplan Bakkalaureat Telematik Fassung 2005 ] [zurück ]

FAQ 8.3:

F:  Wie sieht der Abschluss des Bachelorstudiums aus?
A:  Einreichen aller Lehrveranstaltungszeugnisse im "Dekanat für Informatik" (DINF), welches auch die Aufgabe unseres Studiendekanats erfüllt. Weitere Details siehe [ DINF ]. Es gibt keine abschließende Prüfung. [zurück ]

FAQ 8.4:

F:  Wieviele ECTS-Anrechungspunkte/SSt. an Freien Wahllehrveranstaltungen muß ich absolvieren, um den Bachelor abschließen zu können?
A:  Du mußt 9 ECTS-Anrechungspunkte an Freien Wahllehrveranstaltungen absolvieren. Im Telematik Bachelor ist eine Semesterwochenstunde (SSt.) einer Freien Wahllehrveranstaltung 0,69 ECTS-Anrechungspunkte wert, daher mußt du 13 SSt. an Freien Wahllehrveranstaltungen absolvieren. Zum Beispiel: Du absolvierst "Grundlagen der Elektrotechnik, Übungen", diese Lehrveranstaltung hat 1 SSt., daher bekommst du 0,69 ECTS-Anrechungspunkte dafür; du absolvierst "Einführung in die Informationssicherheit", diese Lehrveranstaltung hat 2 SSt., du bekommst 1,38 ECTS-Anrechungspunkte dafür, obwohl ein Informatiker (Pflicht im Bachelor) 3 ECTS-Anrechungspunkte dafür bekommt. [zurück ]

FAQ 8.5:

F:  Was passiert bei einem Aufschub der Wehrpflicht wenn man den Bachelor abgeschlossen hat?
A:  Zitat bm:lv:
      "Sollte einem Wehrpflichtigen [...] der Aufschub des Antrittes des Grundwehrdienstes zum Zwecke
      des Bachelorstudiums bewilligt worden sein, wird ihm, sofern es ich um eine laufende Ausbildung
      handelt und er regelmäßig den nötigen Studienfortschritt nachweist, bei zeitgerechter Antragstellung
      der Aufschub des Antrittes des Grundwehrdienstes darüber hinaus bis zum Abschluss des
      Magisterstudiums aber auch des Doktoratstudiums bewilligt."
[zurück ]

FAQ 8.6:

F:  Ich habe mein Bachelorstudium abgeschlossen, nächstes Semester beginne ich das Masterstudium. Was muß ich beachten?
A:  Zwischen Abschluß des Bachelors und der Inskription des Masterstudiums bist du (solltest du nicht noch andere Studien inskribiert haben) kein Student, also sind alle Prüfungen die in diesem Zeitraum ablegt werden nichtig. Als vorläufige Lösung des Problems wurde uns seitens der Lehre Kulanz bei der Datierung der Prüfungen zugesichert. In jedem Fall solltest du dies aber zuvor noch mit dem jeweiligen Professor abklären. [zurück ]

Masterstudium Änderungen 2008

FAQ 9.1:

F:  Welche Änderung gab es zur Fassung 2006?
A:  Die Änderungen sind detailliert unter [ Änderungen Master 2008 ] beschrieben. [zurück ]

FAQ 9.2:

F:  Ich habe ein anderes Bachelorstudium als den Bachelor Telematik abgeschlossen und möchte nun das Masterstudium Telematik beginnen. Was muß ich tun?
A:  Im Studienplan stehen im Teil 4 des Anhanges die Regelungen zur Zulassung von Absolventen eines "anderen" Bachelors.
Solltest du eine der angeführten Studienrichtungen absolviert haben, so mußt du genau die aufgelisteten Lehrveranstaltungen absolvieren im Rahmen des Studiums absolvieren.
Solltest du eine andere Studienrichtung absolviert haben, so kann das Rektorat der Universität dir individuelle Auflagen erteilen. Diese Auflagen müssen allerdings im Rahmen von 27 ECTS-Anrechungspunkte aus dem Bachelor Telematik sein. Auch hier gilt, daß diese Lehrveranstaltungen im Rahmen des Studiums absolviert werden. Auf keinen Fall mußt du im Masterstudium mehr als 120 ECTS-Anrechungspunkte ablegen. [zurück ]

FAQ 9.3:

F:  Zählen Seminare zur Ausgewogenheit von praxisorientierten Arbeiten?
A:  Ja, in vollem Umfang. [zurück ]

Masterstudium Änderungen 2006

FAQ 10.1:

F:  Warum heißt das Studium jetzt Masterstudium?
A:  Im Zuge einer Gesetzesänderung des Universitätsgesetzes wurden die akademischen Titel von Magister und Bakkalaureus zu Master und Bachelor abgeändert. Dadurch heißt das Studium jetzt auch Masterstudium. Dir wird aber trotzdem der akademische Grad "Diplom-Ingenieurin" bzw. "Diplom-Ingenieur" verliehen. [zurück ]

FAQ 10.2:

F:  Was ist das Wahlfach?
A:  Das Wahlfach ist eine Kombination aus Lehrveranstaltungen im Umfang von maximal 24 ECTS-Anrechungspunkten. Die dem Wahlfach zugehörigen Lehrveranstaltungen müssen in den vorgeschlagenen Fächern enthalten sein. Die Wahl der Lehrveranstaltungen im Masterstudium erfolgt folgendermaßen: Man muß jeweils mindestens 25 ECTS-Anrechungspunkten aus dem ersten Fach und aus dem zweiten Fach wählen. Die Größe des Wahlfaches muß so gewählt werden, daß die Summe aller 3 Fächer (erstes, zweites und Wahlfach) 74 ECTS-Anrechungspunkte ergibt. [zurück ]

FAQ 10.3:

F:  Was ist die Masterarbeit?
A:  Die 30 ECTS-Anrechungspunkte umfassende Arbeit zum Abschluß des Studiums. [zurück ]

FAQ 10.4:

F:  Brauche ich einen Mentor/eine Mentorin?
A:  Ja, jeder Studierende muß einen fachlich zuständigen Mentor/zuständige Mentorin angeben. Diese Person muß alle Entscheidungen, die das Studienprogramm betreffen, absegnen. (z.B.: Auswahl der Fächer, Zuordnung der Seminar/Projekts, ...)
Eine aktuelle Liste der Mentoren findest du unter [ dinf.tugraz.at ] . [zurück ]

FAQ 10.5:

F:  Warum muß ich mir einen Mentor/eine Mentorin suchen?
A:  Der Mentor/die Mentorin soll ein ständiger Begleiter im Masterstudium werden. Die Person soll als erste Anlaufstelle bei fachlichen Fragen zum Studium dienen. [zurück ]

FAQ 10.6:

F:  Was sind Kernlehrveranstaltungen (Kern-LV)?
A:  Jedes der vorgeschlagenen Fächer enthält bis zu 15 ECTS-Anrechungspunkte an Kern-LVs. Diese LVs müssen absolviert werden wenn ein Studierender dieses Fach wählt. [zurück ]

FAQ 10.7:

F:  Was sind Wahlkernlehrveranstaltungen (Wahl-Kern-LV)?
A:  Um die Einschränkung der Kernlehrveranstaltungen zu entschärfen gibt es in manchen Fächern Wahlkernlehrveranstaltungen. Bei jedem dieser Fächer gibt es am Ende der Auflistung der LVs im Studienplan eine genaue Regelung wie die Wahl der Kern-LVs erfolgen muß. [zurück ]

FAQ 10.8:

F:  Ich habe eine Kernlehrveranstaltung versehentlich bereits im Bachelor als Freie Wahllehrveranstaltung verwendet. Kann ich das Fach jetzt noch machen und was muß ich dafür tun?
A:  Ja, du kannst das Fach noch studieren. Du definierst dir in Absprache mit deinem Mentor eine Ersatz-Kernlehrveranstaltung und läßt sie von deinem Mentor bestätigen. [zurück ]

FAQ 10.9:

F:  Die Kernlehrveranstaltungen meiner zwei Fächer überschneiden sich. Was muß ich tun?
A:  Jede Lehrveranstaltung muß eindeutig einem Fach (1. Fach, 2. Fach, Wahlfach, ...) zugeordnet werden. Überschneiden sich nun die Kernlehrveranstaltungen der beiden Fächer, dann kannst du in Absprache mit deinem Mentor in einem Fach die entsprechende Kernlehrveranstaltung ersetzen. Eine schriftliche Bestätigung des Mentors reicht dazu aus. [zurück ]

FAQ 10.10:

F:  Die Kernlehrveranstaltungen meiner Fächer werden nur zweijährig angeboten. Kann man dagegen was machen?
A:  Im Studienplan ist festgelegt, daß Kernlehrveranstaltungen jährlich angeboten werden müssen. Ist dem nicht so, dann kann dir die Basisgruppe Telematik weiterhelfen. [zurück ]

FAQ 10.11:

F:  Ich möchte ein vorgeschlagenes Fach studieren, aber ich will auf keinen Fall die darin definierten Kernlehrveranstaltungen absolvieren. Was kann ich machen?
A:  Es besteht dann noch immer die Möglichkeit einer individuellen Fachzusammenstellung. Das heißt, du mußt dir einen Mentor/eine Mentorin suchen und ihn überzeugen, daß deine Wahl der Lehrveranstaltungen ebenfalls sinnvoll ist. [zurück ]

FAQ 10.12:

F:  Zählen Seminare zur Ausgewogenheit von praxisorientierten Arbeiten?
A:  Ja, es zählen aber nur 50% des Aufwandes zu den übungsorientierten Leistungen. [zurück ]

FAQ 10.13:

F:  Wieviele Seminar/Projekte zählen zur Ausgewogenheit von praxisorientierten Arbeiten?
A:  Maximal ein zusätzliches. Das vorgeschriebene Seminar/Projekt zählt hingegen nicht dazu. [zurück ]

Magisterstudium Fassung 2001

FAQ 11.1:

F:  Ist der verliehene akademische Grad des Magisterstudiums weiterhin "Diplom-Ingenieurin" bzw. "Diplom-Ingenieur"?
A:  Das Studium ist ein ingenieurswissenschaftliches Magisterstudium. Als solches schließt es mit dem Magistergrad "Diplom-Ingenieurin" bzw. "Diplom-Ingenieur" ab. Die rechtlich zulässigen Abkürzungen sind "Dipl.-Ing." oder "DI". Siehe auch §54 Abs. 1 Z 2 UG 2002. [zurück ]

FAQ 11.2:

F:  Was ist ein Fach?
A:  Ein Fach ist eine Kombination von sinnvoll zusammenhängenden Lehrveranstaltungen. [zurück ]

FAQ 11.3:

F:  Was ist ein vorgeschlagenes Fach?
A:  Ein vorgeschlagenes Fach ist eine von der Arbeitsgruppe Studienkommision Telematik vorgeschlagene Kombination von Lehrveranstaltungen. Diese Kombination stellt eine sinnvolle Spezialisierung für das Masterstudium Telematik dar. Jeder Studierende kann sich aus den vorgeschlagenen Fächern bis zu 2 Fächer aussuchen und daraus Lehrveranstaltungen im Umfang von jeweils mindestens 25 ECTS-Anrechungspunkte absolvieren. Dies ist dann sein erstes und zweites Fach im Masterstudium Telematik. [zurück ]

FAQ 11.4:

F:  Was ein Wahlfachkatalog?
A:  Ein andere bzw. alte Bezeichnung für vorgeschlagenes Fach. [zurück ]

FAQ 11.5:

F:  Was ist das erste Fach?
A:  Das erste Fach ist eines der beiden im Masterstudium Telematik gewählten Fächer. Ein Fach wird zum ersten Fach, wenn man die Masterarbeit zu diesem Fach zuordnet. [zurück ]

FAQ 11.6:

F:  Was ist das zweite Fach?
A:  Das zweite Fach ist eines der beiden im Masterstudium Telematik gewählten Fächer. Wird die Masterarbeit einem der beiden Fächer zugeordnet, dann wird das andere Fach zum zweiten Fach. [zurück ]

FAQ 11.7:

F:  Wann und wie muß ich mein erstes und zweites Fach im Masterstudium bekannt geben?
A:  Spätetens mit Ende des ersten Semesters des Masterstudiums durch Ausfüllen eines [ Formulares ] im Studiendekanat. [zurück ]

FAQ 11.8:

F:  Ist es erforderlich bei der Auswahl der Fächer des Masterstudiums eines der mit "i" und eines der mit "it" gekennzeichneten zu wählen, oder können es auch zwei mit der gleichen Kennzeichnung sein?
A:  Dies ist nicht nötig, die beide Fächer können aus einem Bereich sein. Es aber darf höchstens ein Fach mit nicht-technischer Ausrichtung gewählt werden. Weiters müssen die Ausgewogenheitsregeln beachtet werden. [zurück ]

FAQ 11.9:

F:  Was sind Wahlfächer?
A:  Eine alte Bezeichnung für die zum Wahlfach gehörigen Lehrveranstaltungen. [zurück ]

FAQ 11.10:

F:  Welche Lehrveranstaltungen gehören zum Wahlfach?
A:  Das sind alle Lehrveranstaltungen aus dem Gesamtangebot des Masterstudiums Telematik, d.h. alle Lehrveranstaltungen die in den vorgeschlagenen Fächern stehen. [zurück ]

FAQ 11.11:

F:  Was ist eine individuelle Fachzusammenstellung?
A:  Wenn man mit den angebotenen vorgeschlagenen Fächern nicht zufrieden ist, besteht die Möglichkeit einer individuellen Fachzusammenstellung. Hier stellt sich der Studierende selbst ein Fach im Umfang von mindestens 25 ECTS-Anrechungspunkten zusammen. Diese Zusammenstellung muß von dem Mentor/der Mentorin und vom Studiendekan abgesegnet werden. Bei der individuellen Fachzusammenstellung ist allerdings zu beachten, daß alle Lehrveranstaltungen der Fachzusammenstellung absolviert werden müssen, und daß man die Zusammenstellung nur mehr sehr schwer ändern kann. Der Wechsel auf ein vorgeschlagenes Fach ist allerdings ohne Angabe von Gründen möglich. [zurück ]

FAQ 11.12:

F:  Was ist ein individuelles Fach?
A:  Ein anderer bzw. alter Ausdruck für individuelle Fachzusammenstellung. [zurück ]

FAQ 11.13:

F:  Was ist das Studienprogramm?
A:  Die Gesamtheit der gewählten Lehrveranstaltungen des Masterstudiums Telematik. [zurück ]

FAQ 11.14:

F:  Was ist das individuelle Studienprogramm?
A:  Die Gesamtheit der gewählten Lehrveranstaltungen des Masterstudiums Telematik. Das Attribut individuell erklärt sich dadurch, daß wohl kaum 2 Studierende dieselbe Wahl treffen werden. [zurück ]

FAQ 11.15:

F:  Was ist die Magisterarbeit?
A:  Die Masterarbeit zu Zeiten des Magisterstudiums. [zurück ]

FAQ 11.16:

F:  Dürfen bei der Abschluß- oder Diplomprüfung alle Prüfer vom selben Institut sein?
A:  Nein, mindestens ein Prüfer muß von einem anderen Institut sein. [zurück ]

FAQ 11.17:

F:  Was bedeutet die Ausgewogenheit im Masterstudium?
A:  Du mußt in deinem Studienprogramm, das ist die Gesamtheit der gewählten Lehrveranstaltungen, jeweils mindestens 18 ECTS-Anrechungspunkte aus den Bereichen Elektro- und Informationstechnik (LV-Nummer 4??.???) und der Informationsverarbeitung (Fakultät für Informatik bzw. Technisch- Naturwissenschaftliche Fakultät, LV-Nummer 5??.??? bzw. 7??.???) absolvieren. Die freie Wahllehrveranstaltungen zählen auch zur Ausgewogenheitsregelung dazu. [zurück ]

FAQ 11.18:

F:  Muß ich eine bestimmte Anzahl von Vorlesungen bzw. Übungen besuchen?
A:  Du mußt im Masterstudium Telematik mindestens 33 ECTS-Anrechungspunkte an Vorlesungen oder Vorlesungsanteilen von Vorlesungen mit integriertem Übungsanteil (das sind jeweils 3/5 des Gesamtaufwandes) besuchen. Weiters mußt du mindestens 18 ECTS-Anrechungspunkte an übungsorientierten Leistungen erbringen. Dazu zählen die Übungsanteile von Vorlesungen mit integriertem Übungsanteil (jeweils 2/5 des Gesamtaufwandes), Übungen, Konstruktionsübungen, Laborübungen und Projekte. Das vorgeschriebene Seminar/Projekt zählt nicht zum Anteil der übungsorientierten Leistungen. In Einzelfällen kann auf Antrag von dieser Einschränkung abgesehen werden. Diese Regelung wird von uns auch "Ausgewogenheit von praxisorientierten Arbeiten" bezeichnet. [zurück ]

FAQ 11.19:

F:  Wieviele ECTS-Anrechungspunkte an VOs brauche ich jetzt mindestens um das Studium abschließen zu können?
A:  Du brauchst 33 ECTS-Anrechungspunkte von Vorlesungen bzw. Vorlesungen mit integriertem Übungsanteil (jeweils 3/5 des Gesamtaufwandes). Vor dem 1.10.2004 galt eine Mindestanzahl von 25 ECTS-Anrechungspunkte.
Siehe auch Newsgroupbeitrag aus tu-graz.telematik vom 24.11.2003:
[...]Folgende Lösung wurde erarbeitet:
      - Im Moment ist selbstverständlich die im Mitteilungsblatt vom 26. Juni (http://mibla.tugraz.at/02_03/18d.htm)
        veröffentlichte Version des Studienplans gültig. Es ist also ein Mindestanteil an 25 ECTS-Anrechungspunkte an Vorlesungen im
        Masterstudium zu erbringen.
      - Es wurde beschlossen, dass mit 1.Oktober 2004 diese Grenze auf 33 ECTS-Anrechungspunkte angehoben wird. Für Studierende,
        die ihr Masterstudium bis dahin abschließen wollen, gilt die oben beschriebene Regelung. Jeder, der danach
        abschließen will, benötigt eben diese 33 ECTS-Anrechungspunkte.
      Damit ist sichergestellt, dass für alle Studierende, die bis zum 1.10.2004 ihr Studium beenden, der Studienplan laut
      Mitteilungsblatt Gültigkeit hat. [...]
[zurück ]

FAQ 11.20:

F:  Zählen die Seminare zur Ausgewogenheit von praxisorientierten Arbeiten?
A:  Nein. [zurück ]

FAQ 11.21:

F:  Ich möchte meine Masterarbeit weder dem ersten noch dem zweiten Fach zuordnen. Was muß ich beachten?
A:  Du kannst die Masterarbeit auch einem Fach zuordnen, daß nicht dein erstes oder zweites Fach ist. Dann mußt du aber aus diesem Fach mindestens 10 ECTS-Anrechungspunkte absolviert haben. Weiters ist dann im Diplom keine Spezialisierung ausgewiesen, sondern eine breite Ausbildung. [zurück ]

FAQ 11.22:

F:  Kann man im Masterstudium auch Lehrveranstaltungen machen, die in keinem der vorgeschlagenen Fächer enthalten sind?
A:  Nur als Freie Wahllehrveranstaltungen. Selbst individuelle Fachzusammenstellungen müssen aus Lehrveranstaltungen bereits bestehender vorgeschlagener Fächer zusammengestellt werden. [zurück ]

FAQ 11.23:

F:  Was ist ein Mentor/eine Mentorin?
A:  Der Mentor/die Mentorin hat die Aufgabe, als Berater und Begleiter dem Studierenden bei der Erstellung und Gestaltung des Studienprogramms und der sinnvollen Auswahl der Lehrveranstaltungen beratend zur Seite zu stehen, bzw. ihn bei der Erstellung einer eventuellen individuellen Fachzusammenstellung zu unterstützen. Die Person soll als Anlaufstelle für fachliche Fragen im Masterstudium dienen. Weiters soll sie mithelfen den Kontakt zwischen Studierenden und Lehrenden zu intensiveren. [zurück ]

FAQ 11.24:

F:  Brauche ich einen Mentor/eine Mentorin?
A:  Einen Mentor/eine Mentorin brauchst du nur, wenn du einen individuelles Fach zusammenstellen willst. [zurück ]

FAQ 11.25:

F:  Wie komme ich zu einem Mentor/einer Mentorin?
A:  Das Studiendekanat veröffentlicht eine [ Liste der Mentoren ] . [zurück ]

FAQ 11.26:

F:  Für das Masterstudium benötige ich 56 SSt. und 120 ECTS-Anrechungspunkte. Was passiert, wenn ich mehr gemacht habe?
A:  Du mußt laut Studienplan beide Bedingungen erfüllen. Dir kann nichts passieren wenn du mehr als die geforderten Lehrveranstaltungen absolvierst, du genießt auf der Universität Lernfreiheit. [zurück ]

FAQ 11.27:

F:  Welche Note stehen im Abschlußzeugnis?
A:  Am Masterprüfungszeugnis stehen 5 (Sammel-)Noten: die Note vom ersten Fach, vom zweiten Fach, vom Wahlfach, von der Masterarbeit und von der kommisionellen Prüfung. Die Noten der jeweiligen Fächer entstehen aus der nach Stunden gewichteten Summe aller Noten des Faches. Diese Summe wird dann gerundet (1,50 = "Sehr Gut", 1,51 = "Gut"). Die Note des Seminar/Projektes zählt zur Sammelnote des Faches, zu dem das Seminar/Projekt zugeordnet wurde.
Die Noten der freien Wahllehrveranstaltungen werden nicht berücksichtigt, im Zeugnis steht lediglich "Mit Erfolg teilgenommen". [zurück ]

FAQ 11.28:

F:  Wann schließe ich das Studium mit einer Auszeichnung ab?
A:  Die 5 Noten des Masterprüfungszeugnisses müssen mindestens drei "Sehr gut" sein. Zusätzlich darf keine Note schlechter als "Gut" sein. Dann steht einer Auszeichnung nichts mehr im Wege. [zurück ]

FAQ 11.29:

F:  Wie funktioniert das Ändern des Titels der Masterarbeit?
A:  Der angebene Titel bei der Anmeldung der Masterarbeit ist lediglich ein Arbeitstitel. Will man nun den Titel danach ändern, reicht es einfach beim Einreichen den neuen Titel anzugeben. Eine erneute Anmeldung ist nicht notwendig. [zurück ]

Diplomstudium Fassung 1997

FAQ 12.1:

F:  Was ist die Diplomarbeit?
A:  Die Masterarbeit zu Zeiten des Diplomstudiums. [zurück ]

FAQ 12.2:

F:  Welche Regelungen gibt es für den Übertritt vom Diplomstudium Telematik in das Bachelorstudium Telematik?
A:  Voraussetzung für den Umstieg ist der Abschluß des ersten Abschnittes. Weitere Details stehen im [ Studienplan ] § 5.2, Seite 8. [zurück ]

FAQ 12.3:

F:  Wie kann ich mir den Bachelor anrechnen lassen?
A:  Dafür gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder man hat bereits den ersten Abschnitt und alle Pflichtfächer des zweiten Abschnittes; oder den ersten Abschnitt und 50 Semsterwochenstunden (SWS) aus dem zweiten Abschnitt (dabei müssen mindestens 50% der Pflichtfächer [50% von 43 SWS = 22 SWS] und höchstens 10 SWS Freie Wahllehrveranstaltungen sein). In beiden Fällen erhält man den Bachelor direkt angerechnet. [zurück ]

FAQ 12.4:

F:  Was kann ich machen, wenn ich den ersten Abschnitt noch nicht beendet habe aber trotzdem ins Bachelorstudium wechseln will. Wie werden meine bisherigen LVs anerkannt?
A:  Für diesen Fall gibt es eine [ Äquivalenzliste ] , die für jede abgelegte Prüfung eine entsprechende Prüfung im neuen Studienplan enthält. Lehrveranstaltungen, die keine Äquivalenz mehr haben, können als Freie Wahllehrveranstaltungen angerechnet werden. [zurück ]

FAQ 12.5:

F:  Was passiert mit überzähligen Stunden bei Anrechnung des Bachelors?
A:  Positiv absolvierte Lehrveranstaltungen, die nicht für die Anrechnung des Bachelors benötigt wurden, können im Rahmen des Masterstudiums frei verwendet werden. Es gibt hier keine Beschränkungen der Anzahl der LVs. [zurück ]

FAQ 12.6:

F:  Was mache ich mit bereits absolvierten Fächern?
A:  Manche Fächer (= erstes und/oder zweites Fach) entsprechen vorgeschlagenen Fächern, diese können dann direkt verwendet werden, sonst bleibt die Möglichkeit einer individuellen Fachzusammenstellung mit einem Mentor/einer Mentorin. [zurück ]

FAQ 12.7:

F:  Im Diplomstudium habe ich bei einer Pflicht VO+KU/RU/UE nur den Teil absolviert, der auch im Bachelor Pflicht ist. Bekomme ich die VO im Bachelor voll angerechnet oder muß ich vor Umstieg auch die KU/RU/UE absolvieren um die VO/VU zu bekommen?
A:  Besteht eine Äquivalenz von VO+KU/RU/UE zu VU, mußt du selbstverständlich sowohl die VO als auch die KU/RU/UE haben. Hast du hingegen die VO positiv absolviert und im Bachelor ist nur mehr dieselbe VO Pflicht, dann reicht das. [zurück ]

FAQ 12.8:

F:  Die Stundenanzahl der Fächer auf der Äquivalenzliste ist für Diplomstudienplan und den Bachelor- und Masterstudienplan unterschiedlich. Welche Stunden bekomme ich jetzt ?
A:  Das kommt auf den Verwendungszweck an:
Brauchst du die Stunden für Stipendium/Familienbeihilfe, so zählen die Stunden der tatsächlich absolvierten LV.

Brauchst die die Stunden für die 50h Umstiegsregelung, so zählen für dich die Stundenanzahlen des Diplomstudienplans.
[zurück ]

FAQ 12.9:

F:  Im Masterstudienplan muß man ein Seminar/Projekt im Ausmaß von 10 ECTS-Anrechungspunkte absolvieren. Die Seminar/Projekte im Diplomstudienplan haben aber nur 9 ECTS-Anrechungspunkte. Wie wird das gehandhabt?
A:  Das alte Projekt kann man auch im neuen Masterstudienplan verwenden, da die ECTS-Anrechungspunkte, die im Zeugnis stehen irrelevant sind. [zurück ]

FAQ 12.10:

F:  Kann ich Wahllehrveranstaltungen, die mir nach dem Übertritt übrigbleiben, für eine individuelle Fachzusammenstellung verwenden?
A:  Das geht nur wenn sie thematisch in eine individuelle Fachzusammenstellung passen. Willkürlich zusammengewürfelte Fächer werden von den Mentoren nicht akzepiert. [zurück ]

FAQ 12.11:

F:  Wie lange ist die Äquivalenzliste gültig?
A:  Die Äquivalenzliste gilt ewig. [zurück ]

FAQ 12.12:

F:  Kann die Diplomarbeit als Masterarbeit angerechnet werden?
A:  Ja. [zurück ]

FAQ 12.13:

F:  Wie lange bekomme ich Familienbeihilfe, wenn ich in den Bachelor wechsle?
A:  Du bekommst für das Bachelorstudium maximal 8 Semester Familienbeihilfe (2 + 1 Semester für den 1. Abschnitt, 4 + 1 Semester für den 2. Abschnitt), abzueglich derer die du im ersten Abschnitt im Diplomstudium verbraucht hast, also insgesamt wieder maximal 8 Semester. [zurück ]

FAQ 12.14:

F:  Kann man "Einführung in die Telematik" statt "Halbleiterphysik" machen?
A:  Ja. [zurück ]

Status dieses Dokumentes

Version 1.4.1 ( 2009-01-18 )

Neue Faqs:

[ FAQ 1.10 ] ,[ FAQ 9.3 ] ,[ FAQ 10.8 ] ,[ FAQ 10.9 ] ,[ FAQ 10.10 ]

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Anmerkungen:

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Version 1.4 ( 2008-11-04 )

Neue Faqs:

Gänderte Faqs:

Anmerkungen:

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Version 1.3.1 ( 2008-09-17 )

Neue Faqs:

Gänderte Faqs:

[ FAQ 8.2 ]

Anmerkungen:

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Version 1.3 ( 2008-09-16 )

Neue Faqs:

Gänderte Faqs:

Anmerkungen:

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Version 1.2.2 ( 2008-03-26 )

Neue Faqs:

[ FAQ 7.32 ]

Anmerkungen:

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Version 1.2.1 ( 2008-02-28 )

Neue Faqs:

[ FAQ 1.13 ]

Gänderte Faqs:

[ FAQ 1.5 ] ,[ FAQ 1.9 ] ,[ FAQ 1.11 ]

Anmerkungen:

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Version 1.2 ( 2007-10-01 )

Neue Faqs:

[ FAQ 2.1 ] ,[ FAQ 2.2 ] ,[ FAQ 2.3 ] ,[ FAQ 2.4 ] ,[ FAQ 2.5 ] ,[ FAQ 2.6 ] ,[ FAQ 2.7 ] ,[ FAQ 2.8 ]

Anmerkungen:

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Version 1.1.8 ( 2007-03-15 )

Gänderte Faqs:

[ FAQ 1.11 ]

Anmerkungen:

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Version 1.1.7 ( 2007-01-16 )

Neue Faqs:

[ FAQ 6.30 ] ,[ FAQ 6.31 ]

Anmerkungen:

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Version 1.1.6 ( 2006-12-20 )

Neue Faqs:

[ FAQ 1.12 ]

Gänderte Faqs:

[ FAQ 1.11 ]

Anmerkungen:

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Version 1.1.5 ( 2006-10-20 )

Neue Faqs:

[ FAQ 2.7 ]

Anmerkungen:

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Version 1.1.4 ( 2006-10-07 )

Neue Faqs:

Gänderte Faqs:

[ FAQ 4.3 ] ,[ FAQ 6.7 ] ,[ FAQ 6.25 ]

Anmerkungen:

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Version 1.1.3 ( 2006-09-28 )

Neue Faqs:

Gänderte Faqs:

[ FAQ 6.28 ]

Anmerkungen:

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Version 1.1.2 ( 2006-06-29 )

Neue Faqs:

Gänderte Faqs:

[ FAQ 1.11 ] ,[ FAQ 2.6 ]

Anmerkungen:

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Version 1.1.1 ( 2006-06-14 )

Neue Faqs:

Gänderte Faqs:

[ FAQ 4.5 ]

Anmerkungen:

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Version 1.1 ( 2006-05-09 )

Neue Faqs:

Gänderte Faqs:

Anmerkungen:

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Version 1.0.2 ( 2006-02-05 )

Neue Faqs:

Gänderte Faqs:

[ FAQ 3.11 ]

Anmerkungen:

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Version 1.0.1 ( 2005-01-31 )

Neue Faqs:

Gänderte Faqs:

[ FAQ 2.9 ]

Anmerkungen:

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Version 1.0 ( 2005-06-11 )

Neue Faqs:

Gänderte Faqs:

[ FAQ 1.1 ] ,[ FAQ 1.3 ] ,[ FAQ 1.4 ] ,[ FAQ 1.5 ] ,[ FAQ 1.7 ] ,[ FAQ 1.8 ] ,[ FAQ 1.13 ] ,[ FAQ 1.14 ] ,[ FAQ 4.8 ] ,[ FAQ 4.10 ] ,[ FAQ 4.11 ] ,[ FAQ 5.5 ][ FAQ StipFallstrick1 ] ,[ FAQ pruefungsantritte ]

Anmerkungen:

zurück ]

Version 0.F ( 2005-06-09 )

Neue Faqs:

[ FAQ 6.1 ] ,[ FAQ 6.2 ] ,[ FAQ 6.3 ] ,[ FAQ 6.4 ] ,[ FAQ 6.5 ]

Anmerkungen:

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Version 0.E ( 2005-05-24 )

Neue Faqs:

[ FAQ abschnitt1_toleranzsemester ] ,[ FAQ kernfaecher ]

Anmerkungen:

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Version 0.D ( 2005-03-01 )

Neue Faqs:

Gänderte Faqs:

[ FAQ 2.7 ][ FAQ beihilfenlaufzeit ]

Anmerkungen:

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Version 0.C1 ( 2005-02-23 )

Neue Faqs:

Gänderte Faqs:

[ FAQ master_min_vo ]

Anmerkungen:

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Version 0.C ( 2005-02-07 )

Neue Faqs:

Gänderte Faqs:

[ FAQ 1.12 ] ,[ FAQ 4.4 ]

Anmerkungen:

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Version 0.B1 ( 2005-01-23 )

Neue Faqs:

[ FAQ DiplomPruefer ]

Gänderte Faqs:

Anmerkungen:

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Version 0.B ( 2004-11-12 )

Neue Faqs:

Gänderte Faqs:

[ FAQ 1.7 ] ,[ FAQ 2.2 ] ,[ FAQ 5.2 ][ FAQ pruefungsantritte ]

Anmerkungen:

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Version 0.A ( 2004-06-19 )

Neue Faqs:

[ FAQ AnderesBakk ]

Gänderte Faqs:

[ FAQ 1.12 ]

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Version 0.9.16 ( 2004-04-22 )

Neue Faqs:

Gänderte Faqs:

[ FAQ 2.12 ] ,[ FAQ 5.2 ]

zurück ]

Version 0.9.15 ( 2004-03-05 )

Neue Faqs:

[ FAQ bakk_freie_ects ]

Gänderte Faqs:

[ FAQ 1.12 ]

zurück ]

Version 0.9.14 ( 2003-11-24 )

Gänderte Faqs:

[ FAQ master_min_vo ]

zurück ]

Version 0.9.13 ( 2003-11-05 )

Gänderte Faqs:

[ FAQ master_min_vo ]

zurück ]

Version 0.9.12 ( 2003-09-29 )

Gänderte Faqs:

[ FAQ pruefungsantritte ]

zurück ]

Version 0.9.11 ( 2003-07-30 )

Gänderte Faqs:

[ FAQ 2.12 ] ,[ FAQ 2.23 ] ,[ FAQ 5.2 ]

Anmerkungen:

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Version 0.9.10 ( 2003-05-07 )

Gänderte Faqs:

[ FAQ pruefungsantritte ]

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Version 0.9.9 ( 2003-04-14 )

Neue Faqs:

[ FAQ 2.14 ] ,[ FAQ 2.20 ] ,[ FAQ 2.25 ] ,[ FAQ 2.26 ] ,[ FAQ 4.5 ] ,[ FAQ 4.12 ] ,[ FAQ 4.13 ] ,[ FAQ 5.6 ] ,[ FAQ 5.8 ] ,[ FAQ 3.1 ] ,[ FAQ 3.2 ][ FAQ StipFallstrick1 ] ,[ FAQ StipFallstrick2 ] ,[ FAQ StipFallstrick3 ] ,[ FAQ beihilfenlaufzeit ] ,[ FAQ pruefungsantritte ] ,[ FAQ keinstudent ]

Gänderte Faqs:

[ FAQ 1.3 ] ,[ FAQ 1.7 ] ,[ FAQ 1.8 ] ,[ FAQ 1.13 ] ,[ FAQ 2.1 ] ,[ FAQ 2.12 ] ,[ FAQ 2.16 ] ,[ FAQ 4.3 ] ,[ FAQ 4.6 ] ,[ FAQ 4.9 ] ,[ FAQ 4.10 ] ,[ FAQ 5.9 ][ FAQ uebertrittStip ] ,[ FAQ uebertrittFamBeihile ] ,[ FAQ Almost All ]

Anmerkungen:

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Version 0.9.2 ( 2002-10-03 )

Neue Faqs:

[ FAQ 1.6 ]

Gänderte Faqs:

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Version 0.9.1 ( 2002-09-02 )

Neue Faqs:

Gänderte Faqs:

[ FAQ 1.6 ] ,[ FAQ 2.6 ] ,[ FAQ 2.7 ] ,[ FAQ 2.10 ] ,[ FAQ 2.12 ] ,[ FAQ 2.13 ] ,[ FAQ 2.15 ]

zurück ]

Version 0.9 ( 2001-10-27 )

Neue Faqs:

[ FAQ 1.10 ] ,[ FAQ 1.11 ] ,[ FAQ 1.12 ] ,[ FAQ 2.16 ] ,[ FAQ 2.17 ] ,[ FAQ 2.18 ] ,[ FAQ 2.19 ] ,[ FAQ 2.20 ] ,[ FAQ 2.21 ] ,[ FAQ 2.22 ] ,[ FAQ 3.8 ] ,[ FAQ 4.6 ] ,[ FAQ 4.7 ] ,[ FAQ 4.8 ] ,[ FAQ 4.9 ]

Gänderte Faqs:

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Version 0.8 ( 2001-10-19 )

Neue Faqs:

[ FAQ 1.8 ] ,[ FAQ 1.9 ] ,[ FAQ 2.14 ] ,[ FAQ 2.15 ]

Gänderte Faqs:

[ FAQ 1.3 ] ,[ FAQ 1.4 ] ,[ FAQ 2.2 ] ,[ FAQ 2.4 ] ,[ FAQ 2.5 ] ,[ FAQ 2.6 ]

zurück ]

Version 0.7.1 ( 2001-09-17 )

Neue Faqs:

[ FAQ 2.13 ]

Gänderte Faqs:

[ FAQ 1.5 ] ,[ FAQ 1.7 ] ,[ FAQ 2.1 ]

zurück ]

Version 0.7 ( 2001-07-27 )

Neue Faqs:

[ FAQ 1.8 ] ,[ FAQ 2.11 ] ,[ FAQ 2.12 ]

Anmerkungen:

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Version 0.6 ( 2001-07-13 )

Neue Faqs:

[ FAQ 2.7 ] ,[ FAQ 2.8 ] ,[ FAQ 2.9 ] ,[ FAQ 2.10 ] ,[ FAQ 3.2 ] ,[ FAQ 3.6 ] ,[ FAQ 3.7 ] ,[ FAQ 4.7 ] ,[ FAQ 4.9 ] ,[ FAQ 4.8 ] ,[ FAQ 5.5 ]

Gänderte Faqs:

[ FAQ 1.2 ] ,[ FAQ 1.5 ] ,[ FAQ 1.7 ] ,[ FAQ 2.2 ] ,[ FAQ 3.4 ] ,[ FAQ 4.2 ] ,[ FAQ 4.3 ] ,[ FAQ 4.6 ]

Anmerkungen:

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